Forum will Biozid-Einsatz gegen den EPS gerichtlich stoppen
Das Forum für Sauberes Trinkwasser will die Biozid-Einsätze gegen den Eichenprozessionsspinner im Landkreis Ludwigslust-Parchim gerichtlich stoppen. Hauptkritikpunkt ist die nicht verantwortbare und vorsätzliche Gefährdung von Mensch und Tier.
Parchim, 12.5.2014. Laut Aussage des Verantwortlichen Dr. Vietinghoff vom 8.5.2014 „ist es eigentlich schon zu spät“ für Einsätze aus der Luft, „denn die Larven sind schon im Stadium 3-4“. D.h. die Brennhaare der Larven, sind bereits ausgebildet. Trotzdem ordnet der Landrat Christiansen in seinem Landkreis die lt. Bundesregierung verbotenen flächendeckenden und vorbeugenden Einsätze mit von der EU nicht regulär zugelassenen Foray ES mittels Hubschrauber an.
Die Luftverwirbelung, die ein Hubschrauber erzeugt, führt zwingend verstärkt zum Abbrechen und Abdriften der Brennhaare; besonders an stark befahrenen Alleen und in der Nähe von Wohngebieten besteht dadurch vermehrt Kontaktgefahr mit dem EPS bzw. seinen Häutungsresten.
Die Bürger tatsächlich betroffener Gebiete werden - wie schon im Jahr 2013 zu beobachten war - nicht angemessen informiert. Zeigt die zur Allgemeinverfügung gehörende veröffentlichte Karte einen tatsächlichen flächendeckenden Befall? Oder zeigt die Karte den potentiellen Befall? In beiden Fällen ist die Behandlung untersagt und es ist unklar, wie die vom BAuA vorgeschriebenen Warnhinweise und Sperrfristen für behandelte Gebiete tatsächlich eingehalten werden können.
Abweichend von den Bestimmungen im Pflanzenschutzrecht (Foray ist auf Alleen lt. Pflanzenschutzrecht nicht zugelassen!) hat das BAuA das Mittel Foray ES als Biozid für den Einsatz aus der Luft mittels Hubschrauber jedoch zugelassen. Fehlende Abdriftdaten (beim Ausbringen des Mittels mit dem Hubschrauber ist aufgrund mit einer nicht steuerbaren und damit nicht vorhersehbaren Luftverwirbelung zu rechnen und auch das Mittel driftet auf naheliegende Umgebung ab) sind im Biozidrecht offenbar kein Grund für die Ausbringung aus der Luft. Sollte das Biozidrecht nicht die menschliche Gesundheit in besonderer Form schützen?
Wenn überhaupt, dann sind Biozide, wie Foray ES auch im Biozidrecht nur im äußersten Notfall anwendbar, wenn nämlich andere Maßnahmen die direkte Gefahr für die Bevölkerung nicht angemessen abwenden können. Eine solche Notsituation im angegebenen Ausmaß ist nach Informationen des Forums nicht hinreichend belegt. Und selbst wenn sie bestünde: Die Anwendung darf ausschließlich punktuell, d.h. nur an tatsächlich befallenen Bäumen erfolgen und ist nur bis zum 2. Larvenstadium vor Ausbildung der Brennhaare sinnvoll. Aus gutem Grund: Der Biozid-Einsatz öffnet die ökologische Nische für den EPS noch weiter, denn auch die natürlichen Gegenspieler werden unvermeidlich getötet. Für den Menschen selbst ist das Biozid Foray ES ebenfalls stark allergieauslösend, weitere Wirkungen auf die menschliche Gesundheit sind derzeit nicht absehbar und tatsächlich nicht bekannt. Bewährte Behandlungsmethoden nach Kontakt mit dem Biozid gibt es derzeit nicht.
Die betroffenen Gemeinden werden durch die Allgemeinverfügung doppelt zur Kasse gebeten: Zum einen haben sie für die Kosten der teuren Hubschraubereinsätze zu zahlen. Um ihre Bürger wirkungsvoll zu schützen, sind die Gemeinden zusätzlich selbst für das mechanische Absaugen der Raupen, Nester und Brennhaare an den Bäumen und dem Unterholz verantwortlich.
Die mehr als 120 Mitwirkenden des Forums für Sauberes Trinkwasser sammeln, optimieren und wenn es sie noch nicht gibt, dann entwickeln sie auch praktikable Lösungen und Lösungsansätze mit dem Anspruch einer aus umweltmedizinischer Sicht gerecht werdenden Lebensweise. Das Forum setzt sich aus umweltmedizinischen, ökologischen und ökonomischen Gründen für die verantwortungsvolle und nachhaltige mechanische Eindämmung des Eichenprozessionsspinners ein und bietet Betroffenen und Interessierten diesbezüglich Unterstützung an.
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