ERGEBNIS

 Zusammenfassung

  • 1546 Onlinezeichner nach 4wöchiger heftiger Online-Diskussion
  • insgesamt über 18.000 Unterschriften binnen 4 Wochen
  • Status: in der parlamentarischen Prüfung

 

Wie geht es nun weiter?

zunächst einmal: was ist Das Quorum?

"Mit Quorum (lateinisch für „von denen“) ist die notwendige Anzahl an Unterstützern für eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses gemeint. Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.
Dies ist aber nur der Regelfall, denn das Erreichen des Quorums führt nicht zwingend zu einer öffentlichen Beratung; die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer zweidrittel Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erreicht hat. Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition."

 

Wirkt sich die Anzahl an Unterstützern auf die Bearbeitung einer Petition aus?

"Die Anzahl an Unterstützern wirkt sich grundsätzlich nicht auf die parlamentarische Prüfung einer Petition aus, für den Umfang der Prüfung ist allein das Anliegen entscheidend. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 jedermann das Petitionsrecht und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jede eingegangene Petition gleich – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition mit tausenden von Unterstützern handelt. Die Zahl der Unterstützer und das Erreichen des Quorums erleichtert jedoch den Zugang zu einer öffentlichen Beratung."


Wann und wo finde ich die Begründung?

"Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Begründung veröffentlicht. Sobald Ihre Petition in der Rubrik "abgeschlossene Petitionen" gelistet wird, können Sie durch einen Klick auf das Abschlussdatum die Begründung als PDF-Datei aufrufen." (Quelle: Dt. Bundestag)

 

Bis dahin - und erforderlichenfalls darüberhinaus:

 

Wir arbeiten weiter an der Durchsetzung unseres Anliegens.

"Ich bin Leben, das leben will,
inmitten von Leben, das leben will."

(Albert Schweitzer)

Es ist der Inhalt des Anliegens, der über den Prüfungsumfang entscheidet, und auch darüber ob und in welcher Form eine Anhörung stattfindet. Es ist ein extrem wichtiges Anliegen.

Wir sind der Überzeugung, dass die Erkenntnisse der letzten Jahre und Jahrzehnte, die eine Beurteilung der Situation sehr wohl erlauben, nicht weitreichend genug an politische Entscheider und die Bevölkerung herangereicht sind. Daher sehen wir es als unsere primäre Aufgabe an, dieses Wissen zu vermitteln, ein Umdenken zu erwirken und äquivalentes Handeln auf breiter Front zu erzielen. FÜR das Leben.