GLYPHOSAT IN DER NAHRUNGSKETTE

Glyphosat ist ein Pflanzengift. Es vergiftet aber nicht nur Pflanzen, sondern schleichend auch Tiere und Menschen.

Durch gentechnische Veränderungen wurden von MONSANTO, Bayer und weiteren Firmen Pflanzen entwickelt, die resistent gegen den Wirkstoff Glyphosat sind. So können Felder, auf denen gentechnisch veränderter Mais, Soja oder Raps steht, mit glyphosathaltigen Präparaten  gespritzt werden, um Unkraut zwischen den Kulturpflanzenreihen zu vernichten, jedoch nicht die Pflanzen selbst. Glyphosatrückstände bleiben jedoch bis zum Erntezeitpunkt in den Kulturpflanzen  erhalten  Um das gesundheitliche Risiko zu mindern, sind  Wartezeiten zwischen dem Zeitpunkt des Ausbringens von Pflanzenschutzmitteln und der Ernte gesetzlich vorgeschrieben.

Seit einigen Jahren spritzen viele Landwirte nur wenige Tage vor der Getreideernte  das Totalherbizid Roundup oder andere glyphosathaltige Mittel auf Getreideflächen, um Unkräuter zu vernichten und das Getreide zum gewünschten Termin „reifen zu lassen“. Der Fachbegriff für diese „Reifespritzung“ lautet SIKKATION. Das frisch geerntete Getreide enthält durch diese unnötige und kostenträchtige Maßnahme  große Mengen des hochgiftigen Herbizids.  Weil so gut wie keine Kontrolle des Getreides auf Giftrückstände stattfindet, landen die gefährlichen Stoffe über die Nahrungskette direkt auf unseren Tellern.

In der EU sind davon vor allem Brotgetreide, Kartoffeln, Raps und Hülsenfrüchte betroffen.

Dass den Behörden die negativen gesundheitlichen Folgen der Sikkation bewusst sind, erkennt man daran, dass dieses Verfahren  für Saatgetreide und Braugerste nicht angewendet werden darf.

Grenzwerte:

Innerhalb der EU wurden die Grenzwerte der Glyphosatbelastung bei Brotgetreide um das 100fache gegenüber dem Grenzwert für Gemüse erhöht.

Für Futtergetreide gilt ein um 200fach höherer Grenzwert im Vergleich zu Gemüse.

Wartezeit:

Gravierende Lücken weisen die gesetzlichen Regelungen auch in Bezug auf die Wartezeit zwischen Ausbringung des Herbizids und Erntezeitpunkt auf.  Es sind. 7 Tage festgesetzt, während bei Einsatz von Pestiziden und Insektiziden im allgemeinen 8 Wochen einzuhalten sind. Die 7- Tage- Frist  kommt einer Alibiregelung gleich- man könnte das Herbizid ebenso in den Brotteig streuen, zumal eine flächendeckende Kontrolle auf Einhaltung dieser Frist praktisch nicht durchführbar ist.

In der Beschreibung der Pestizid-Verpackungen steht sogar, dass das Stroh nach dem Ausbringen des Gifts nicht mehr verwendet werden darf. Beim Korn hingegen sei es egal, da dies ja „nur“ zu Viehfutter oder Brot verarbeitet werde.

Weitere Anwendungsgebiete von ROUNDUP:

  • Auf öffentlichen Flächen, z.B. in Kindergärten und Schulen, Sportanlagen, Parkanlagen, Kleingärten oder Gleisanlagen der Bahn, obwohl dies in Deutschland gesetzlich verboten ist.
  • Im privaten Umfeld zum Freihalten von ungewünschtem Bewuchs

Auch in  diesen Fällen lässt sich eine leichtsinnige bzw. unsachgemäße Ausbringung zwecks mangelnder Kontrolle nicht ausschließen.

 

Indessen überschlagen sich weltweit die bestätigten Gesundheitsprobleme als Folge der herbizid belasteten Nahrung.

1.    UNI- Studie 2011 (D. Brändli, S. Reinacher)

Die labortechnische Untersuchung auf glyphosathaltige Spuren ist nur in Speziallaboren möglich. Es wurde der Urin von Personen untersucht, die in Berlin leben und keinen direkten Kontakt mit glyphosathaltigen Präparaten hatten. Alle Proben enthielten Konzentrationen des Herbizidwirkstoffes. Diese lagen um das 5 bis 20fache über dem Grenzwert für Trinkwasser, das bedeutet 0,5 bis 2,0 ng pro ml Urin.

In Tierbeständen in Norddeutschland war man sowohl im Urin als auch in der Milch und im Kot der Tiere „fündig“. Selbst im Urin der Landwirte auf den untersuchten Höfen war der Glyphosat-Nachweis positiv.

Auf der Suche nach Ursachen wurde der Wirkstoff in Futtermitteln der Tiere festgestellt.

 

2. Negative gesundheitliche Auswirkungen

Diese sind den Pflanzenschutzbehörden durchaus bewusst:

  • Weil Glyphosat die Produktion freier Radikale stimuliert, wirkt es in der Zellmembran besonders aktiv. Zellsterben tritt bereits unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte ein und kann Missbildungen bei Kindern hervorrufen. Das heißt, dass selbst die Einhaltung von Grenzwerten keine Garantie für gesundheitliche Unbedenklichkeit ist.
  • Die giftigen Bestandteile lagern sich im Boden an Bodenpartikel an und beeinträchtigen nützliche Bakterien, töten Algen und begünstigen schädigende Schimmelpilze..Mikronährstoffe werden festgehalten, was bei Pflanzen zu Mangelkrankheiten führt.
  • Ähnliche Wirkungen geschehen  im Verdauungstrakt von Mensch und Tier. Die Darmflora ist die letzte Abwehr gegen das Eindringen der Umweltgifte in das Blut. Eine schleichende Beeinträchtigung der Darmflora hat zur Folge, dass sie  diese lebenserhaltende Funktion nicht mehr ausführen kann.
  • Eingreifen in den Stoffwechsel, so dass lebenswichtige Aminosäuren nicht mehr produziert werden können.
  • Krebserkrankungen im lymphatischen System werden begünstigt
  • Fruchtbarkeitsstörungen bei Kindern
  • Die Giftlinien des Roundup-Wirkstoffes Glyphosat sind für die menschlichen Zellen extrem giftig. Sie gehören zu den Hauptverschmutzern von Grundwasser und Flüssen.
  • 800.000 to Glyphosat werden pro Jahr produziert und gelangen letztlich in die Umwelt.

 

Es ist für die VerbraucherInnen nicht nachvollziehbar, dass eine Gesundheitsgefährdung aller Bevölkerungsschichten solch breiten Ausmaßes durch Gesetze sanktioniert wird und unter dem Begriff „moderne Landwirtschaft“  öffentlich im politischen Raum  als Modell der Zukunft vorrangig  gefördert werden darf- aus Steuergeldern!

SIKKATION ist als gefährliche Körperverletzung einzuordnen und muss sofort verboten werden.

Die glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel müssen verboten werden, da sie die Lebensgrundlagen sowie die Lebewesen  dauerhaft zerstören.

 

Heidrun Suchowski